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2 € - Mecklenburg-Vorpommern Stgl.

Artikelnummer: 02_2024_01

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2 € - Gedenkmünze "Mecklenburg-Vorpommern" aus der Serie Bundesländer2


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Die Bundesregierung hat beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Mecklenburg-Vorpommern“ prägen zu lassen und im Januar 2024 herauszugeben. Die Münze ist die zweite Emission im Rahmen der 2023 beginnenden Serie „Bundesländer II“, bei der jährlich ein Land durch die Ausgabe einer 2-Euro-Gedenkmünze mit einem prägnanten Wahrzeichen gewürdigt werden soll. Die Reihenfolge der Länder richtet sich nach der Präsidentschaft im Bundesrat. Die Serie stellt die kulturelle Identität und die regionalen Besonderheiten der einzelnen Länder in den Fokus. Sie schließt damit thematisch an die erfolgreiche Vorläuferserie „Bundesländer“ (2006 - 2022) an, die im Januar 2022 ausgelaufen ist.
Die nationale Seite (Bildseite) wurde von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach gestaltet. Sie stellt den ikonischen „Königsstuhl“, der zum Nationalpark Jasmund gehört, mit seinem typischen von Buchenwäldern umrahmten Kreidefelsen in den Fokus und öffnet durch die gewählte Strandperspektive den Blick auf die Monumentalität dieser einmaligen Landmarke. Im Kernbereich befinden sich ferner die Nationalitätenkennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, die Jahreszahl 2024, der Prägebuchstabe der jeweiligen Münzstätte (Hinweis: Der Buchstabe X dient hier lediglich als Platzhalter.), der Schriftzug „MECKLENBURG-VORPOMMERN“ und die Initialen des Künstlers. Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet.
Die europäische Seite entspricht der ab 2007 verwendeten gemeinsamen Wertseite der 2-Euro-Umlaufmünze. Sie zeigt eine Europakarte ohne Ländergrenzen.
Die technischen Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen denen der „normalen“ 2-Euro-Umlaufmünze. 
Der Münzrand der deutschen 2-Euro-Gedenkmünze enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:

„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“

sowie einen stilisierten Bundesadler.
Die für den Umlauf bestimmte Auflage wird bis zu 30 Mio. Stück betragen.
Die Münze ist gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euro-Raum.


Quelle: BVA; Wikipedia

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